
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das CANIS-Studium, die Mantrailingtrainer-Ausbildung, die Therapiebegleithunde-Ausbildung, die Berater:in-Ausbildung, die Dummytrainer:in-Ausbildung sowie für die einzelnen Seminare, Praktika, Workshops, und sonstigen Veranstaltungen (allgemein: Leistungen).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen CANIS und dem/der Student/in, dem/der Auszubildenden, Seminar-, Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. auf der Homepage von CANIS, den Vertragsunterlagen zum CANIS-Studium und den verschiedenen CANIS-Ausbildungen oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die im Prospekt und/oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. CANIS behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf des CANIS-Studiums, der Ausbildungen, des Seminars, Praktikums, Workshops oder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich CANIS vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. CANIS ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Die Kosten für die Abschlussprüfung sind in der Studiengebühr des CANIS-Studiums und in den Ausbildungsgebühren der verschiedenen Ausbildungen nicht enthalten. Die Veranstaltungen des CANIS-Studiums/die Module der Ausbildungen sind verpflichtend zu absolvieren, um an den jeweiligen Abschlussprüfungen teilnehmen zu können. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet CANIS nicht, das der/die Teilnehmer/in die Prüfung besteht.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung für Veranstaltungen bei CANIS per E-Mail, Brief oder Fax kommt der Vertrag zwischen CANIS und dem/der Teilnehmer/in verbindlich zustande und der/die Teilnehmer/in erhält eine Anmeldebestätigung/Rechnung sowie diese AGB von CANIS. CANIS verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung zum Studiengang oder einer Ausbildung bei CANIS kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Studenten/in oder dem/der Auszubildenden zustande. CANIS verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung und den Fragebögen vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.
§ 3 Bezahlung
Die Kosten für den Studiengang, die Ausbildungen bzw. die Veranstaltungen sind im Prospekt und auf der Homepage aufgeführt. Aufwendungen der Kunden für An- und Abreise sowie Übernachtungen sind nicht im Preis enthalten. Bei Buchungen von Veranstaltungen sind sämtliche Zahlungen spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Für das CANIS-Studium/die Ausbildungen gehen dem/der Teilnehmer/in nach Vertragsabschluss eine Rechnungsstellung über den Gesamtbetrag des Studiums/der Ausbildung zu. Die Zahlungen der/des Studenten/in bzw. der/des Auszubildenden sind gemäß den im Vertrag genannten Zahlungsmodalitäten ohne erneute Zahlungsaufforderung zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich CANIS vor.
§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer:in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
für das CANIS-Studium:
- bis sechs Wochen vor Beginn des ersten Studienjahres (Beginn am 15.9. des Jahres des Vertragsbeginns): 10% des Entgelts für das Studienjahr
- bis 1 Tag vor Beginn des Studienjahres (Beginn am 15.9. des Jahres des Vertragsbeginns): 30% des Entgelts für das Studienjahr
- bei Abbruch des Studiums innerhalb der Dauer des Ausbildungsvertrages ist der gesamte Ausbildungsbeitrag laut Zahlungsmodalitäten zu entrichten.
bei Veranstaltungen, die zum Ablauf des CANIS-Studiums gehören:
Alle Buchungen von Veranstaltungen, die zum Studienablauf zählen, sind verbindlich. Folgende Bedingungen gelten bei Umbuchungen oder erneuten Einbuchungen:
- Umbuchungen von verbindlich gebuchten Veranstaltungen sind nur innerhalb des laufenden Studienjahres bei freien Kapazitäten in den anderen Veranstaltungsterminen des jeweiligen Veranstaltungsthemas möglich. Sind keine freien Kapazitäten vorhanden, muss der gebuchte Termin wahrgenommen werden. Umbuchungen müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind kostenpflichtig. Kosten: 20 EUR
- Ist ein/eine Student:in bei einer gebuchten Veranstaltung nicht anwesend, kann diese Veranstaltung auf Wunsch zu einem anderen Termin bei freien Kapazitäten zu diesem Thema neu eingebucht werden. 3 erneute Einbuchungen (egal ob aufgrund erneuter Abwesenheit zu dem gleichen Veranstaltungsthema oder zu verschiedenen Veranstaltungsthemen) während der Studiendauer sind kostenlos. Alle weiteren erneuten Einbuchungen aufgrund von Nichterscheinens/Abwesenheit auf einer gebuchten Veranstaltung sind kostenpflichtig. Kosten für diese Zusatzveranstaltungen: Bei zweitägigen Veranstaltung sind dies 160 €, bei dreitägigen Veranstaltungen 210 €, bei viertägigen Veranstaltungen 280 €, bei fünftägigen Veranstaltungen 350 €, bei siebentägigen Veranstaltungen 455 €. Es besteht kein Anrecht auf Einbuchung in einen bestimmten Veranstaltungsort.
bei Veranstaltungen (keine Veranstaltungen, die zum Studienablauf gehören):
- bis zwölf Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 20% des Entgelts für die Veranstaltung
- bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Entgelts für die Veranstaltung
- bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
bei Ausbildungen (Mantrailingtrainer:in, Therapiebegleithunde, Berater:in, Dummytrainer:in):
- bis sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn: 10% des Entgelts der Ausbildungsgebühr
- bis zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn: 30% des Entgelts der Ausbildungsgebühr
- bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn sowie bei Abbruch der Ausbildung erfolgt keine Rückerstattung.
Der/die Teilnehmer/in kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/in stellen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis/Ausbildungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. CANIS kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
§ 5 Rücktritt durch CANIS
CANIS kann vom Vertrag zurücktreten:
- Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer:innen gefährdet werden. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Bis sechs Wochen vor Beginn des Studienjahres/der Ausbildungsperiode unter Rückerstattung des gesamten bereits gezahlten Studienbetrages/Ausbildungsbetrages, wenn die sich aus dem aktuellen Programmheft ergebende Mindestanzahl von Teilnehmenden nicht erreichen wird. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/die Student/in bzw. der/die Auszubildende das Studienziel bzw. Ausbildungsziel nicht erreichen wird. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops), wenn die erforderliche Mindestanzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wurde. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
- Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. In diesem Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
§ 6 Studienpreisänderungen/Ausbildungspreisänderungen
CANIS ist berechtigt, den Preis für den Studiengang/den Ausbildungsgang nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Studienpreises/Ausbildungspreises ist nur berechtigt, wenn damit einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung des Studienpreises/Ausbildungspreises ist von CANIS mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Studienpreises/Ausbildungspreises zu versehen. Die Änderung des Studienpreises/Ausbildungspreises oder eine Änderung einer wesentlichen Leistung des Studienganges/der Ausbildung teilt CANIS unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung des Studienpreises/Ausbildungspreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung des Studienganges/der Ausbildung kann der/die Student/in bzw. der/die Auszubildende vom Vertrag zurück treten. Der/die Student/in bzw. der/die Auszubildende ist verpflichtet, sein/ihr Recht innerhalb von 10 Tagen nach CANIS‘ Erklärung über die Änderung des Studienpreises/Ausbildungspreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung des Studienganges/der Ausbildung CANIS gegenüber geltend zu machen.
§ 7 Voraussetzung zur Teilnahme an den Leistungen von CANIS
Die Teilnehmer haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen (für Schäden, die das Tier verursacht, haftet der/die Tierhalter:in) und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Läufige Hündinnen können nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Sollten die Teilnehmenden im Rahmen einer CANIS-Ausbildung oder des CANIS-Studiums Praktika bei anderen Institutionen absolvieren müssen, müssen die Teilnehmenden über einen ausreichenden Versicherungsschutz ihrerseits verfügen.
§ 8 Haftung von CANIS
CANIS haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt werden.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung
CANIS weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/die Teilnehmer/in es nicht schuldhaft unterlassen hat, CANIS einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/die Teilnehmer/in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/die Teilnehmer/in CANIS eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von CANIS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 11 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 13 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 14 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Neumünster (Amtsgericht) als vereinbart.










