Zentrum für Kynologie

Hundewanderungen

Wir lassen jetzt die Hunde Hunde sein ...

… und gehen einfach los. Unter Gleichgesinnten in Begleitung unseres „besten Freundes“ – wenn Du das zu schätzen weißt, bist Du bei uns genau richtig! Je nach Kondition, Ausdauer und Anspruch ist für Jede:n etwas dabei. Ein:e  erfahrene:r Hundetrainer:in führt uns über mehrere Tage in spektakuläre, entlegene Gebiete, eher abseits des Tourismus und zu gastfreundlichen und herzlichen Menschen, die uns beherbergen und oft regional typisch verköstigen.

Terminüberblick Hundewanderungen

HW
222
24.04.2027 - 30.04.2027
frei
HW
230
02.05.2027 - 07.05.2027
frei
HW
224
12.05.2027 - 16.05.2027
frei
HW
225
21.06.2027 - 27.06.2027
frei
HW
227
28.08.2027 - 04.09.2027
frei
HW
228
19.09.2027 - 25.09.2027
frei
HW
223
09.10.2027 - 15.10.2027
frei
HW
229
17.10.2027 - 23.10.2027
frei
Zeige alle offenen Veranstaltungen

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Allgemeine Infos zu den Hundewanderungen

Wir lassen jetzt die Hunde Hunde sein und gehen einfach los! Diese einfachste und schönste Form der Beschäftigung für Mensch und Hund ist das Motto unserer Hundewanderungen (HW). Diese Wanderungen führen in entlegene Gebiete, in touristisch weniger erschlossene Landschaften, zu Menschen, die durch ihre Offenheit und Gastfreundschaft einfach begeistern!

Wir starten in den Frühling im April 2026 gleich drei ganz unterschiedlichen Touren: Das fränkische Seeland begrüßt uns im Herzen unseres Landes, während in Italien der Gardasee lockt. Auch unser Klassiker, die „Mantrailingwoche“ startet bereits im April, und zwar in der Rhön (übrigens dieses Mal mit „Tiny Houses“ als Unterkunft). Für die gemütlich wandernden Mitmenschen oder für ältere Hunde haben wir zwei Angebote: im Odenwald und auf dem Fischland-Darß-Zingst. Und wir habe ein sehr spezielles Angebot – sozusagen eine Mischung aus Workshop und Wanderung – für Menschen mit schwierigen Hunden im Schwarzwald. Weiter geht es in das Land der Vögte und Könige – ins Vogtland – und wer schon immer mal sein Nummernkonto während einer Hundewanderung besuchen wollte ist vielleicht in der Grenzregion zu Luxemburg mit uns auf der richtigen Tour! Im Herbst haben wir dann die zweite und dritte Italientour für euch! Hier feiern wir „la dolce Vita“ in den Dolomiten oder am Comer See!

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Die Hundewanderungen sind nur für Teilnehmende mit guter Kondition und mit wirklich verträglichen Hunden geeignet (Ausnahmen: HW 216 “Grenzgänger”, HW 212 “Luxemburg”, HW 211 “Vogtland” und HW 217 “Lago di Como”, bei denen auch “Problemhunde” mitgenommen werden können). Die Unterbringung erfolgt in DZ (bei Doppelbelegung), EZ (nicht immer möglich/Preisaufschlag) und manchmal auch in Mehrbettzimmern, in Hütten oder in Zelten. Die Mitnahme von mehreren Hunden pro Teilnehmenden ist möglich, aber die ausgeschriebenen Preise verstehen sich auf einen Hund pro Teilnehmenden. Für jeden zusätzlichen Hund wird bis Ende 2026 ein Aufschlag von 12 Euro pro Hund/Tag (Ausnahme HW 219: 20 Euro pro Hund/Tag und HW 218: 25 Euro pro Hund/Tag) und ab 2027 ein Aufschlag von 15 Euro pro Hund/Tag berechnet. Sonstige Leistungen entnehmen Sie bitte den Veranstaltungsbeschreibungen.

Anmeldung:
Anmeldungen werden nur per E-Mail, per Fax, oder per Post angenommen. Wenn die Anmeldung per Post oder Fax geschieht, bitte ein Anmeldeformular für je eine Person benutzen. Bei Anmeldung über E-Mail bitte alle Daten dementsprechend angeben. Nach Eingang der Anmeldung werden Sie darüber informiert, ob Sie einen Teilnehmendenplatz erhalten haben oder, falls bereits ausgebucht, erst einmal nur in die Warteliste der Veranstaltung aufgenommen werden konnten. Mit der Anmeldebestätigung einher ergeht auch eine Zahlungsaufforderung. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung alle weiteren Informationen über Programm, Anreise, Kleidung usw. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, werden Sie informiert, sobald ein Platz für Sie frei werden sollte.

Ausfall der Veranstaltung:
Sollte die Mindestteilnehmenden-Anzahl für eine Reise nicht erreicht werden, werden die bereits angemeldeten Teilnehmenden informiert und eingezahlte Beträge umgehend und vollständig erstattet.

Änderung der Reiseleitung: Die (auch kurzfristige) Änderung einer Reiseleiterin bzw. eines Reiseleiters ausfgrund von Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen, stellt keine unzumutbare Änderung dar. CANIS wird eine ähnlich qualifizierte Person für die Reiseleitung stellen.

Zu den Hunden:
Bislang hatten wir mit den Hunden untereinander recht wenig Probleme. Unterwegs waren sie meist viel zu beschäftigt, um sich ernsthaft zu streiten, und abends viel zu müde. Die Reiseleitenden werden, sollten dennoch mal zwei aneinander geraten, kompetent eingreifen und den Konflikt lösen. Probleme treten vor allem im Zusammenleben von Hund und Mensch auf: Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, dass Hunde nichts in fremden Betten zu suchen haben, geschieht es immer wieder. Aus diesem Grund sind wir in mehreren Unterkünften nicht mehr erwünscht. Dies würden wir gern bei unseren Wanderungen vermeiden. Für die durch seinen Hund in den Unterkünften entstandenen Schäden haftet der/die Besitzer:in selbst. In den Unterkünften ist 

die Mitnahme von Hunden in die Speiseräume nicht immer erwünscht. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund in diesen Fällen auf dem Zimmer warten kann. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen).
Läufige Hündinnen bitte nicht mitnehmen!

Zecken: Auch wenn unsere Wander-Angebote nicht immer in Risikogebieten stattfinden, sollte jede teilnehmende Person über eine Zecken-Prophylaxe für sich und ihren Hund nachdenken und entsprechend der eigenen Überzeugung handeln. Nicht alle Zecken-abwehrende Mittel sind sofort wirksam, sodass wir darauf hinweisen, rechtzeitig Vorsorge zu treffen!

Für Teilnehmende, die die Anreise mit dem Wohnmobil planen:
Selten können wir zu Fuß direkt von unserer Unterkunft unsere Wanderungen starten, schon gar nicht eine ganze Wanderwoche. Daher müssen wir immer wieder die Wanderstarts mit den eigenen PKW’s ansteuern. Das sind zumeist Wanderparkplätze, auf denen die Anzahl unserer PKW passen, auf denen man den ganzen Tag stehen kann (teilweise kostenpflichtig) und die den Einstieg in die Wanderung sehr erleichtern. Leider sind hier kaum mehr Wohnmobile erlaubt. Im Rahmen unserer Dienstleistung können wir es nicht leisten, für Wohnmobilreisende alternative Parkplätze zu suchen. Auch können wir nicht vor Beginn der Reise eine Liste unserer Parkplätze der entsprechenden Reise herausgeben, weil sich hier tagesaktuell und wetterbedingt immer wieder etwas ändern kann!

Für Teilnehmende, die die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittel planen:
Die täglichen Starts der Wanderungen beginnen nicht zwingend ab den Unterkünften! In den meisten Fällen müssen ein paar Kilometer Anfahrt zum nächsten Wanderparkplatz in Kauf genommen werden und eine Mitfahrgelegenheit können wir aus unterschiedlichen Gründen nicht garantieren. Bitte bedenke dies bei der Planung deiner Reise!

Hundegesetze und Hundeverordnungen in Deutschland!
Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden (auch bestimmter Rassen und deren Mixe). So können sich zur Hundehaltung und -führung die Auflagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!

Bitte informieren Sie sich über das jeweils aktuelle Landeshundegesetz des Bundeslandes, in das Sie Ihre Reise planen!

Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen anderer Länder.

Um sich für eine Reise anzumelden, klicken Sie bitte auf den Button “Anmeldung” bei den jeweiligen Reisen.

Einreisebestimmungen

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt die “Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern (EU (EG) Nr. 998/2003)”. Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU-Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut. Eventuelle Zusatzbestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften der Länder, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Urlaubsort durchqueren müssen.

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Hundegesetze und Hundeverordnungen in Deutschland:
Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden (auch bestimmter Rassen und deren Mixe). So können sich zur Hundehaltung und -führung die Auflagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!
Bitte informieren Sie sich über das jeweils aktuelle Landeshundegesetz des Bundeslandes, in das Sie Ihre Reise planen!

Hunde in den Niederlanden:
In Holland die normalen Einreisebestimmungen für EU-Länder. Das heißt, dass Ihr Hund zur eindeutigen Identifiierung elektronisch mit einem Chip gekennzeichnet sein muss (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip nicht dieser Norm entspricht, müssen Sie als Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen. Hunde, die ab dem 4.7.2011 neu gekennzeichnet werden, müssen zwingend mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B-Übertragung) versehen werden. Außerdem müssen Sie in den Ländern den EU-Heimtierimpfpass mitführen, der die gültige Tollwutimpfung bestätigt (nach Impfstoffherstellerangaben gültig, also bei Wiederholungsimpfungen in der Regel drei Jahre gültig). Die Erstimpfung gegen Tollwut darf beim Welpen erst mit drei Monaten erfolgen und sollte bei Einreise mindestens 21 Tage alt sein. Holland hat die alte Regelung zum Einfuhrverbot aggressiver Hunde im Jahr 2009 vorerst aufgehoben. Stattdessen sollen alle auffällig werdenden Hunde in Zukunft einem Verhaltenstest unterzogen werden – unabhängig vom Erscheinungsbild.

Hunde in Österreich:
Man hat bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Österreich den EU-Heimtierpass mitzuführen. Mit privater Einreise ist gemeint, dass pro Besitzer maximal fünf Hunde (Heimtiere) mitgeführt werden, die nicht zum Verkauf bestimmt sein dürfen. Die Hunde müssen durch einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einem internationalen Antigeneinheit). Handelt es sich um eine Erstimpfung eines jungen Hundes, muss diese mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Bei Dauer der Gültigkeit der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Hunde in Italien:
Der EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit) ist mitzunehmen. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit einer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist). Der Hund war zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung. Die Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen. Ein Maulkorb ist mitzunehmen.

Hunde in Frankreich:
Bei der Einreise mit Hund nach Frankreich hat man den EU-Heimtierpass mitzuführen. Außerdem müssen die Hunde durch einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit). Eine Erstimpfung eines Jungtieres muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurück liegen (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Bei der Gültigkeitsdauer der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten, die im Impfpass zu finden sind. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
Zusatzbestimmungen für “Kampfhunde”: Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten. Dazu zählen alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach den Rassehunden Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (allgemein “Pitbulls” ), Mastiff (“Boerboels”) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband FCI zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind.
Zweite Kategorie: Die Einfuhr/das Verbringen von Hunden der o.g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband FCI zugelassenen Zuchtbuch eingetragen sind. Auch Rottweiler dürfen einreisen. Sie benötigen keinen Zuchtbucheintrag. An allen öffentlichen Orten sind die Hunde der zweiten Kategorie mit Maulkorb und Leine von einem Volljährigen zu führen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der französischen Botschaft

Hunde in Polen:
Hunde müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Bei der Einreise nach Polen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt wurde und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Hundes – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Ein Hund muss bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.

Hunde in Großbritannien:
2012 wurden die Regelungen zur Einreise nach Großbritannien sehr vereinfacht. Sie benötigen einen gültigen EU-Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt), der Hund muss gekennzeichnet sein mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nur wenn sie vor dem 03.07.2011 gestochen wurde) mit Identifikationsnummer. Zudem braucht der Hund eine Tollwutimpfung (Der Hund muss seinen Mikrochip vor der Impfung erhalten und die Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Antritt der Reise erfolgen) und eine Bandwurmbehandlung, die 1 – 5 Tage vor der Abreise abgeschlossen sein muss. Diese Behandlung ist von Finnland, Irland, Malta oder Norwegen kommend nicht notwendig. Bluttest und Zeckenkur sind bei der Einreise aus EU-Ländern nicht mehr notwendig. Dadurch reduziert sich die Vorbereitungszeit für eine Reise von 6 Monaten (Zeit zwischen Bluttest und erlaubter Einreise ins Land) auf lediglich 21 Tage (Zeit zwischen Tollwutimpfung und erlaubtem Einreisedatum). Bei fünf oder mehr Hunden, sowie bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern gelten jedoch andere Bestimmungen. Sollte Ihr Hund nicht alle Einreisebedingungen erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass dieser unter Quarantäne gestellt wird. Des Weiteren muss der Halter in diesem Fall für die anfallenden Kosten aufkommen.
Spezielle Bestimmungen: Es gibt strikte Regeln, welche die Einreise für bestimmte Hunderassen untersagen. Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf spezifische Züchtungen (s. unten), sondern auch auf Hunde, die diesen vom Aussehen her ähneln. Da bei Nichtbeachtung heftige Strafen drohen, sollten Halter der folgenden Rassen aufpassen: Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Sehr ausführliche Informationen zur Einreise mit Hunden bietet folgende Seite: http://www.visitbritainshop.com/deutschland/artikel-und-news/mit-dem-hund-nach-grossbritannien.html

Hunde in Dänemark:
Alle dieser drei folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein Chip oder eine Tätowierung
  2. Ein EU-Heimtierausweis
  3. Eine gültige Tollwutimpfung

Wird ein Hund einem EU-Land nach Dänemark eingeführt, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist – entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Für Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet worden sind, ist der Mikrochip Pflicht. Wird das Haustier nicht vom Besitzer oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier trägt, begleitet, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet.
Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.
Spezielle Bestimmungen: Zur derzeitigen Lage der Hundegesetzgebung in Dänemark informiert das Dänische Aussenministerium unter folgendem Link: https://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden
Folgende Rassen und deren Kreuzungen sind in Dänemark verboten: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Šarplaninac. Bitte informiere Dich unter oben genannten Link des dänischen Aussenministeriums!

Hunde in Rumänien:
Hunde müssen elektronisch durch einen Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein. Falls der Chip nicht diesen Normen entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Hunde die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-BÜbertragung) ausgestattet werden. Bei Einreise muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem Tierarzt ausgestellt sein, und aus dem Dokument muss hervorgehen, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres (ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung) mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) durchgeführt wurde. Nach der deutschen Tollwut-Verordnung muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.
Rumänien ist ein EU-Land und somit gelten auch EU-Bestimmungen! Dennoch kursieren in Foren und auf ähnlichen Seiten unterschiedliche, zum Teil veraltete Zusatzbestimmungen – im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.

Wichtiger Hinweis:
Diese Angaben sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. Trotz EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der Länder kommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antreten der Reise beim zuständigen Konsulat/der zuständigen Botschaft nachzufragen und sich Auskünfte schriftlich bestätigen zu lassen.

www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts-/Konsulatsadressen.

www.verbraucherministerium.de – Reisen mit Haustieren; Auskünfte zu Reisen innerhalb Deutschlands und den Besonderheiten der Bundesländer sowie zum internationalen Reiseverkehr; Adressen zuständiger Veterinärbehörden.

Stand der Informationen: August 2026

Reiseleitende für Hundewanderungen

Charly Egger hat die alpine Ausbildung absolviert und ist seit 40 Jahren bei der österreichischen Bergrettung tätig. Er hat als Referent der Lawinen- und Suchhundestaffel im Land Salzburg die Zusammenarbeit mit CANIS bei der Bergrettung in Österreich ins Leben gerufen und dadurch maßgeblich zum hohen Ausbildungserfolg der Bergrettungshunde beigetragen.

Andrea Gotzel ist Hundetrainerin, CANIS-Absolventin und zertifizierte Bergwanderführerin. Sie ist seit vielen Jahren mit ihren Hunden in den Bergen, Wäldern und an der Küste unterwegs. Die Natur ist für Andrea einer der wertvollsten Lern- und Begegnungsräume – für Hunde wie für Menschen. Hier erlebt sie immer wieder, wie das gemeinsames Unterwegssein Vertrauen wachsen lässt, Beziehungen stärkt und den Blick auf den Hund verändert. Als Hundetrainerin begleitet sie Mensch-Hund-Teams mit einem individuellen und wertschätzenden Blick auf ihre Bedürfnisse. Ihr Schwerpunkt liegt darauf, Menschen dabei zu unterstützen, das Verhalten ihres Hundes besser zu verstehen und ihre Beziehung bewusst zu gestalten.

Petra Will ist zertifizierte Hundetrainerin seit 2016 und absolviert gerade ihr CANIS-Studium. Neben der Begeisterung für das Zusammenleben mit Hund, ist das Fotografieren von Mensch und Hund eine weitere große Leidenschaft. Geboren und aufgewachsen ist sie in der schönen Rhön – diese wundervolle Landschaft möchte sie als Wanderführerin den Teilnehmer:innen der CANIS-Hundewanderungen näher bringen.

Bettina Bannes-Grewe ist Mit-Inhaberin von CANIS und verantwortlich für die Studenten- und Praktikantenbetreuung. Sie leitet seit über zwanzig Jahren eine der ersten deutschen Hundepension mit gemischter Gruppenhaltung – daraus resultieren ihre umfassenden Kenntnisse über Hundeverhalten. Ihre Dozententätigkeit bei CANIS liegt auf den Schwerpunkten Welpenentwicklung und Erziehung.

André Papenberg, geboren im Sauerland, findet seine Leidenschaft in der Natur und beim Wandern. Zeit seines Lebens wird er, durch Zucht und Gebrauchshundearbeit, von Hunden begleitet. Als erfahrener Hundetrainer leitet er das Zentrum SauerlandHund. Mit einem tiefen Verständnis für Hunde und ihre Bedürfnisse unterstützt er Hundehalter:innen auf dem Weg zu einem harmonischen Zusammenleben mit dem Hund. Zudem ist er aktiv im Tierschutz tätig, unterstützt die ortsnahen Tierheime und dient als Berater und als Pflegestelle.

Verena Kretzer begleiten Hunde schon ihr ganzes Leben lang. Seit 2004 Jahren die Labrador Hündin Emma, mit der sie seit 2009 Besuchshundedienst macht, der 2010 geborene Mischlings-Rüde Dodge und seit 2015 die Cane Corso Hündin Khaleesi. Durch Emma kam sie 2010 zum 3-jährigen Studium bei Canis-Zentrum für Kynologie, welches sie 2013 als Absolventin und mit der Zertifizierung der Tierärztekammer Schleswig Holstein abschloß. Verena ist als Trainerin tätig und gibt Einzelstunden, Gruppenstunden, Seminare und Workshops für Mensch und Hund. Durch ein Praktikum motiviert, unterstützte sie von Sommer 2011 bis 2016 den Verein “Tiere in Not Odenwald e.V.” in der Hundevermittlung, im Vorstand und war bis 2018 als Dozentin für den deutschen Tierschutzbund tätig. Für verschiedene Tierheime hat sie Einschätzungen für Hunde geschrieben, die als auffällig galten und ihnen im Training und der Vermittlung geholfen. Von Herbst 2016 bis 2018 war sie Teil des Teams im Hundezentrum Kerpen.

Inga Warm lebt und arbeitet seit 2005 in Südtirol. Sport, Tiere und Bewegung haben ihr Leben bestimmt. Nach der Ausbildung zum Natur- und Landschaftsführer von 2008 bis 2010 hat sie das Studium bei CANIS begonnen. Seit 2014 ist sie zertifizierte Hundetrainerin und CANIS-Absolventin. Schwerpunkt ihrer Arbeit, neben den organisierten Hunde-Spaziergängen und Wanderungen in Südtirol, ist der Erziehungsurlaub für deutsche Gäste mit ihren Hunden.

Ellen Friedrich ist Hundetrainerin in Weiterstadt (Hessen). Wandern gehört für sie zu den schönsten Dingen, die man mit Hunden unternehmen kann. Entsprechend freut sie sich, Hundehalter in die verschiedensten Regionen in Deutschland und Europa zu begleiten und die kostbare Zeit mit dem Hund so entspannt wie möglich zu gestalten. Ellen Friedrich ist seit 2008 CANIS-Absolventin.

Miriam Warwas ist bei CANIS zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. Sie firmiert im eigenen Studio seit über fünfunddreissig Jahren als Kommunikationsdesignerin und betreut Kunden aus den Bereichen Kultur, Dienstleistung, Industrie und Einzelhandel. Seit 2002 hat sich ihr Arbeitsschwerpunkt auf sämtliche Bereiche diverser Hundeeinrichtungen verlagert. Neben der optischen Darstellung eines Unternehmens “rund um den Hund”, unterstützt Miriam Warwas auch in wesentlichen Bereichen der inhaltlichen Ausrichtung, der Konzeption und der Pressearbeit.

Seit 2010 ist Miriam Warwas auch für den kompletten Bereich “Hundewanderungen” bei CANIS zuständig. Mit Freude und Kreativität stellt sie das jährlich wechselnde Reiseprogramm zusammen, betreut im Hintergrund die jeweiligen Unternehmungen und hat als Reiseleiterin mit viel Erfahrung so manche Tour geleitet.

Als Dozentin war ihr Thema das Mantrailing. Sie ist aktives Mitglied der Facheinheit RHOT (Rettungshunde/Ortungstechnik) einer niedersächsischen Feuerwehr. Zudem ist sie mit ihrer Hündin “Hummel” zertifiziertes Mantrailingteam durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen.

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Die Hundewanderungen sind nur für Teilnehmende mit guter Kondition und mit wirklich verträglichen Hunden geeignet (Ausnahmen: HW 216 “Grenzgänger”, HW 212 “Luxemburg”, HW 211 “Vogtland” und HW 217 “Lago di Como”, bei denen auch “Problemhunde” mitgenommen werden können). Die Unterbringung erfolgt in DZ (bei Doppelbelegung), EZ (nicht immer möglich/Preisaufschlag) und manchmal auch in Mehrbettzimmern, in Hütten oder in Zelten. Die Mitnahme von mehreren Hunden pro Teilnehmenden ist möglich, aber die ausgeschriebenen Preise verstehen sich auf einen Hund pro Teilnehmenden. Für jeden zusätzlichen Hund wird bis Ende 2026 ein Aufschlag von 12 Euro pro Hund/Tag (Ausnahme HW 219: 20 Euro pro Hund/Tag und HW 218: 25 Euro pro Hund/Tag) und ab 2027 ein Aufschlag von 15 Euro pro Hund/Tag berechnet. Sonstige Leistungen entnehmen Sie bitte den Veranstaltungsbeschreibungen.

Anmeldung:
Anmeldungen werden nur per E-Mail, per Fax, oder per Post angenommen. Wenn die Anmeldung per Post oder Fax geschieht, bitte ein Anmeldeformular für je eine Person benutzen. Bei Anmeldung über E-Mail bitte alle Daten dementsprechend angeben. Nach Eingang der Anmeldung werden Sie darüber informiert, ob Sie einen Teilnehmendenplatz erhalten haben oder, falls bereits ausgebucht, erst einmal nur in die Warteliste der Veranstaltung aufgenommen werden konnten. Mit der Anmeldebestätigung einher ergeht auch eine Zahlungsaufforderung. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung alle weiteren Informationen über Programm, Anreise, Kleidung usw. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, werden Sie informiert, sobald ein Platz für Sie frei werden sollte.

Ausfall der Veranstaltung:
Sollte die Mindestteilnehmenden-Anzahl für eine Reise nicht erreicht werden, werden die bereits angemeldeten Teilnehmenden informiert und eingezahlte Beträge umgehend und vollständig erstattet.

Änderung der Reiseleitung: Die (auch kurzfristige) Änderung einer Reiseleiterin bzw. eines Reiseleiters ausfgrund von Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen, stellt keine unzumutbare Änderung dar. CANIS wird eine ähnlich qualifizierte Person für die Reiseleitung stellen.

Zu den Hunden:
Bislang hatten wir mit den Hunden untereinander recht wenig Probleme. Unterwegs waren sie meist viel zu beschäftigt, um sich ernsthaft zu streiten, und abends viel zu müde. Die Reiseleitenden werden, sollten dennoch mal zwei aneinander geraten, kompetent eingreifen und den Konflikt lösen. Probleme treten vor allem im Zusammenleben von Hund und Mensch auf: Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, dass Hunde nichts in fremden Betten zu suchen haben, geschieht es immer wieder. Aus diesem Grund sind wir in mehreren Unterkünften nicht mehr erwünscht. Dies würden wir gern bei unseren Wanderungen vermeiden. Für die durch seinen Hund in den Unterkünften entstandenen Schäden haftet der/die Besitzer:in selbst. In den Unterkünften ist 

die Mitnahme von Hunden in die Speiseräume nicht immer erwünscht. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund in diesen Fällen auf dem Zimmer warten kann. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen).
Läufige Hündinnen bitte nicht mitnehmen!

Zecken: Auch wenn unsere Wander-Angebote nicht immer in Risikogebieten stattfinden, sollte jede teilnehmende Person über eine Zecken-Prophylaxe für sich und ihren Hund nachdenken und entsprechend der eigenen Überzeugung handeln. Nicht alle Zecken-abwehrende Mittel sind sofort wirksam, sodass wir darauf hinweisen, rechtzeitig Vorsorge zu treffen!

Für Teilnehmende, die die Anreise mit dem Wohnmobil planen:
Selten können wir zu Fuß direkt von unserer Unterkunft unsere Wanderungen starten, schon gar nicht eine ganze Wanderwoche. Daher müssen wir immer wieder die Wanderstarts mit den eigenen PKW’s ansteuern. Das sind zumeist Wanderparkplätze, auf denen die Anzahl unserer PKW passen, auf denen man den ganzen Tag stehen kann (teilweise kostenpflichtig) und die den Einstieg in die Wanderung sehr erleichtern. Leider sind hier kaum mehr Wohnmobile erlaubt. Im Rahmen unserer Dienstleistung können wir es nicht leisten, für Wohnmobilreisende alternative Parkplätze zu suchen. Auch können wir nicht vor Beginn der Reise eine Liste unserer Parkplätze der entsprechenden Reise herausgeben, weil sich hier tagesaktuell und wetterbedingt immer wieder etwas ändern kann!

Für Teilnehmende, die die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittel planen:
Die täglichen Starts der Wanderungen beginnen nicht zwingend ab den Unterkünften! In den meisten Fällen müssen ein paar Kilometer Anfahrt zum nächsten Wanderparkplatz in Kauf genommen werden und eine Mitfahrgelegenheit können wir aus unterschiedlichen Gründen nicht garantieren. Bitte bedenke dies bei der Planung deiner Reise!

Hundegesetze und Hundeverordnungen in Deutschland!
Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden (auch bestimmter Rassen und deren Mixe). So können sich zur Hundehaltung und -führung die Auflagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!

Bitte informieren Sie sich über das jeweils aktuelle Landeshundegesetz des Bundeslandes, in das Sie Ihre Reise planen!

Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen anderer Länder.

Um sich für eine Reise anzumelden, klicken Sie bitte auf den Button “Anmeldung” bei den jeweiligen Reisen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen der CANIS GmbH & Co. KG für Hundewanderungen und Reisen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge betreffend Hundereisen und Hundewanderungen zwischen der CANIS GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz: „CANIS“) und Reisekundinnen und Reisekunden (nachfolgend kurz: „Reisende“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB und bilden die Grundlage für die zwischen CANIS und den Reisenden geschlossenen Vereinbarungen.

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§ 1 Abschluss des Reisevertrages

  • 1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet die/der Reisende CANIS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen von CANIS für die jeweilige Leistung in der Form, wie sie den Reisenden bei der Reiseanmeldung vorliegen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch CANIS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
  • 1.2 Die/der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmenden, für die sie/er die Buchung vornimmt, wie für ihre/seine eigenen einzustehen, soweit sie/er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  • 1.3 Bei oder unverzüglich nach Abschluss des Reisevertrages stellt CANIS den Reisenden eine Reisebestätigung zur Verfügung, die alle wesentlichen Angaben über die von den Reisenden gebuchte(n) Leistung(en) enthält.
  • 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von CANIS vor, an das CANIS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit CANIS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und – bei Buchung einer Pauschalreise – die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn die/der Reisende innerhalb der Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.
  • 1.5 Bei Buchung einer Pauschalreise werden die von CANIS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmendenzahl und die Rücktrittspauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
  • 1.6 CANIS weist darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S.1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz geschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Onlinedienste, Rundfunk, Telemedien) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (s. dazu unten § 4).
    Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung der/des Reisenden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

§ 2 Bezahlung

  • 2.1 Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisebuchungen hat CANIS eine Versicherung bei einem den deutschen versicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Ein Reisepreissicherungsschein liegt in diesen Fällen der Reisebestätigung bei, die zusätzlich per Post versendet wird. Darüber hinaus ergeben sich aus der Reisebestätigung unabhängig davon, ob eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung gebucht wurde, die Beträge für die An- und Restzahlung und ggf. die Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt. Zahlungen für alle Buchungen sind nach Maßgabe der nachstehenden §§ 2.2 bis 2.6 wie folgt zu leisten:
  • 2.2 Nach Vertragsabschluss und Übergabe des Reisepreissicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig.
  • 2.3 Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe § 6.2) abgesagt werden kann.
  • 2.4 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl mehr erfolgen kann (siehe § 6.2), bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach § 6.2 noch möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist nach § 6.2a) fällig, frühestens jedoch 28 Tage vor Reisebeginn.
  • 2.5 Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist CANIS nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe § 4.2) zu verlangen.
  • 2.6 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. 4.2) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. § 5.1 und 5.3b) werden jeweils sofort fällig.

§ 3 Leistungs- und Preisänderungen

  • 3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und die von CANIS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wur-den, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    CANIS wird die Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren.
  • 3.2 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder im Fall der Abweichung von besonderen Vorgaben der Kundin/des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist die/der Reisende berechtigt, innerhalb einer von CANIS gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung zu verlangen, wenn CANIS dem Reisekunden eine solche angeboten hat.
    Die Reisenden haben die Wahl, auf die Mitteilung von CANIS zu reagieren oder nicht. Wenn die/der Reisende gegenüber CANIS reagiert, dann kann sie/er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise bzw. – bei Buchung einer Einzelleistung – die Inanspruchnahme einer Ersatzleistung verlangen, sofern ihr/ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
  • 3.3 Wenn die/der Reisende gegenüber CANIS nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird die/der Reisende im Rahmen der Erklärung von CANIS gemäß § 3.2 Abs. 1 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
  • 3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte CANIS für die Durchführung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellten Pauschalreise oder Einzelleistung geringere Kosten, ist den Reisenden der Differenzbetrag zu erstatten.
  • 3.5 Gemäß den Bestimmungen der § 651f und § 651g BGB behält sich CANIS vor, den verein-barten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
    a) Im Fall einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Preise für CANIS verteuern.
    b) Kommt es zu einer nachträglichen Änderung des Reisepreises muss CANIS den Kunden unverzüglich informieren. Die Unterrichtung des Kunden darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
    c) Im Fall einer Preiserhöhung aus den oben genannten Gründen um mehr als 8 % ist die/der Reisende berechtigt, diese wahlweise zu akzeptieren, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn CANIS eine solche anbietet. Die §§ 3.2, 3.3 gelten im Übrigen entsprechend.
    d) Sofern sich die Kosten im Sinne dieses § 3.5 Abs. 1 verringern bzw. ändern und dies bei CANIS zu niedrigeren Kosten führt, hat der Reisekunde Anspruch auf eine Preissenkung.

§ 4 Rücktritt des Reisenden

  • 4.1 Die/der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CANIS. Der/dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  • 4.2 Tritt die/der Reisende vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt sie/er die Reise nicht an, verliert CANIS den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h Abs. 2 BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Dieser Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen pro Reisende:n wie folgt berechnet:
    – bis 45. Tag vor Reisebeginn: 20 %,
    – ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 50 %,
    – ab 29. bis 5. Tag vor Reisebeginn: 75 %,
    – ab 4. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 85 % des Reisepreises.
    Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
    Den Reisenden bleibt es unbenommen, CANIS nachzuweisen, dass CANIS keine oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Entschädigungskosten.
  • 4.3 Ist der Schaden von CANIS geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird CANIS den Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von CANIS ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was CANIS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist CANIS zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruchs verpflichtet.
  • 4.4 Erfolgt der Rücktritt durch der/den Reisenden, weil der Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch-führung der Reise erheblich beeinträchtigen, kann CANIS keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Reisekunden zurück.
  • 4.5 Der/dem Reisenden wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen.

§ 5 Umbuchung, Ersatzperson

  • 5.1 Auf Wunsch der/des Reisenden nimmt CANIS einmalig, soweit durchführbar, bis zum 45. Tag vor Reise-/Leistungsbeginn eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Termins, des Ziels oder der Unterkunft.
    Für die Umbuchung wird eine gesonderte Gebühr in Höhe von 50,00 EUR pro Person erhoben.
  • 5.2 Änderungen nach der in § 5.1 genannten Frist können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß § 4 (namentlich der dort geregelten Entschädigungspauschale ge-mäß § 4.2) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
  • 5.3 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn kann die/der Reisende auf ei-nem dauerhaften Datenträger erklären, dass eine dritte Person in ihre/seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie CANIS 10 Tage vor Leistungsbeginn zugeht.
    a) CANIS kann dem Eintritt der/des Dritten anstelle der/des angemeldeten Reisenden wider-sprechen, wenn die/der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
    b) Tritt eine dritte Person an die Stelle der/des angemeldeten Reisenden, ist CANIS berechtigt, für die CANIS durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 50,00 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet, wobei CANIS der/dem Reisenden einen gesonderten Nachweis darüber zu erteilen hat, in welcher Höhe durch den Eintritt der dritten Person Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass durch den Eintritt der dritten Person keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen.

§ 6 Kündigung und Rücktritt durch CANIS

  • 6.1 CANIS kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch CANIS vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich die/der Reisende in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. CANIS behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. CANIS muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungserbringende.
  • 6.2 CANIS kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmenden-Anzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der vorvertraglichen Information- und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmenden-Anzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt genannt wird, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn der/dem Rei-senden die Erklärung über einen Rücktritt von CANIS wegen Nichterreichen der Teilnehmenden-Anzahl zugegangen sein muss, und wenn in der Reisebestätigung deutlich auf diese Angaben hingewiesen wird.
    a) Eingedenk dieser Vorgaben wird CANIS den Rücktritt spätestens wie folgt erklären:
    – 28 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer mit 4 Übernachtungen und mehr,
    – 14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer mit 3 Übernachtungen und weniger,
    b) Tritt CANIS von der Reise zurück, erhält die Kundin/der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
  • 6.3 Auf die CANIS zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB wird hingewiesen. CANIS wird den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären. Tritt CANIS vom Vertrag zurück, verliert CANIS in diesen Fällen den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
  • 6.4 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes kann der Reisekunde im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000 in Erfahrung bringen.

§ 7 Gewährleistung

  • 7.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, kann die/der Reisende Abhilfe verlangen. CANIS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismä-ßigen Kosten verbunden ist.
  • 7.2 Die/der Reisende kann eine Minderung des vereinbarten Reisepreises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und sie/er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder CANIS anzuzeigen.
  • 7.3 Soweit CANIS infolge einer schuldhaft vom Reisenden unterlassenen Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann die/der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadens-ersatzansprüche im Hinblick auf mangelhafte Leistungen geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist und oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
  • 7.4 Ist die gebuchte Reiseleistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet CANIS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann die/der Reisende den Vertrag kündigen. Dem Reisenden wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Be-stimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von CANIS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
  • 7.5 Die/der Reisende schuldet CANIS im Falle einer Kündigung nach § 7.4 nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des vereinbarten Reisepreises.

§ 8 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

  • 8.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann die/der Reisende – unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung – Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Mangel vom Reisenden oder von einer dritten Person, die weder Leistungserbringende noch in anderer Weise an der Erbringung der vom Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für CANIS nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, verschuldet wurde.
  • 8.2 Die vertragliche Haftung von CANIS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von CANIS nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
  • 8.3 Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je teilnehmender Person und gebuchter Leistung. Darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund von zwingenden Regelungen bleiben davon un-berührt.
  • 8.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen CANIS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vor-schriften, die auf die von einem Leistungserbringenden zu erbringenden Leistungen anzu-wenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringenden nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder un-ter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 § 9 Beistandspflicht von CANIS

  • Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat CANIS ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren.

§ 10 Mitwirkungspflicht der/des Reisenden

  • 10.1 Die/der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
  • 10.2 Die/der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber CANIS zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es die/der Reisende schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein, sofern CANIS wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist und oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

§ 11 Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung

  • 11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat die/der Reisende gegenüber CANIS geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen.
  • 11.2 Ansprüche der/des Reisenden wegen Reisemängeln gemäß § 651i Abs. 3 BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an den die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

§ 12 Abtretungsverbot und Verbraucherstreitbelegung/OS-Plattform

  • 12.1 Die Abtretung von Ansprüchen der/des Reisenden gegen CANIS an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise und damit für Abtretungen zwischen mitreisenden Familienangehörigen und der/dem Reisenden.
  • 12.2 CANIS nimmt derzeit nicht an einem – für CANIS freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbelegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (OS-Plattform) von den Reisekunden nicht genutzt werden

§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  • 13.1 CANIS steht dafür ein, Reisenden vorvertraglich über die Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften (einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa) sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf besondere Gesundheitsvorschriften (gesundheitspolizeiliche Formalitäten) des Reiselandes weist CANIS vorvertraglich ebenfalls hin. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsäm-tern, bei Arztinnen/Ärzten (Reisemediziner:innen) und anderen hingewiesen.
  • 13.2 Die/der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der reisewichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihrer/seinen Lasten.

§ 14 Sonstige Bestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 15 Datenschutz

  • Die personenbezogenen Daten, die die/der Reisende CANIS zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. CANIS verarbeitet personenbezogene Daten der/des Reisenden entsprechend den Vorgaben des deutschen und europäischen Datenschutzrechtes. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von CANIS und die entsprechenden Rechte der/des Reisenden befinden sich un-ter: http://www.canis-kynos.de/Datenschutz.html. Auf Verlangen sendet CANIS der/dem Reisenden die Datenschutzregelung gerne auch schriftlich zu.

§ 16 Anschrift Reisveranstalter

  • Die Anschrift und der Sitz von CANIS lauten wie folgt:
    CANIS GmbH & Co KG, Im Wackenbach 2, 35687 Dillenburg-Niederscheld
    Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRB 19292 KI

Kontakt Hundewanderungen

Hier muss dann ein Kontaktformular hin …

Die Hundewanderungen sind nur für Teilnehmende mit guter Kondition und mit wirklich verträglichen Hunden geeignet (Ausnahmen: HW 216 “Grenzgänger”, HW 212 “Luxemburg”, HW 211 “Vogtland” und HW 217 “Lago di Como”, bei denen auch “Problemhunde” mitgenommen werden können). Die Unterbringung erfolgt in DZ (bei Doppelbelegung), EZ (nicht immer möglich/Preisaufschlag) und manchmal auch in Mehrbettzimmern, in Hütten oder in Zelten. Die Mitnahme von mehreren Hunden pro Teilnehmenden ist möglich, aber die ausgeschriebenen Preise verstehen sich auf einen Hund pro Teilnehmenden. Für jeden zusätzlichen Hund wird bis Ende 2026 ein Aufschlag von 12 Euro pro Hund/Tag (Ausnahme HW 219: 20 Euro pro Hund/Tag und HW 218: 25 Euro pro Hund/Tag) und ab 2027 ein Aufschlag von 15 Euro pro Hund/Tag berechnet. Sonstige Leistungen entnehmen Sie bitte den Veranstaltungsbeschreibungen.

Anmeldung:
Anmeldungen werden nur per E-Mail, per Fax, oder per Post angenommen. Wenn die Anmeldung per Post oder Fax geschieht, bitte ein Anmeldeformular für je eine Person benutzen. Bei Anmeldung über E-Mail bitte alle Daten dementsprechend angeben. Nach Eingang der Anmeldung werden Sie darüber informiert, ob Sie einen Teilnehmendenplatz erhalten haben oder, falls bereits ausgebucht, erst einmal nur in die Warteliste der Veranstaltung aufgenommen werden konnten. Mit der Anmeldebestätigung einher ergeht auch eine Zahlungsaufforderung. Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung alle weiteren Informationen über Programm, Anreise, Kleidung usw. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, werden Sie informiert, sobald ein Platz für Sie frei werden sollte.

Ausfall der Veranstaltung:
Sollte die Mindestteilnehmenden-Anzahl für eine Reise nicht erreicht werden, werden die bereits angemeldeten Teilnehmenden informiert und eingezahlte Beträge umgehend und vollständig erstattet.

Änderung der Reiseleitung: Die (auch kurzfristige) Änderung einer Reiseleiterin bzw. eines Reiseleiters ausfgrund von Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen, stellt keine unzumutbare Änderung dar. CANIS wird eine ähnlich qualifizierte Person für die Reiseleitung stellen.

Zu den Hunden:
Bislang hatten wir mit den Hunden untereinander recht wenig Probleme. Unterwegs waren sie meist viel zu beschäftigt, um sich ernsthaft zu streiten, und abends viel zu müde. Die Reiseleitenden werden, sollten dennoch mal zwei aneinander geraten, kompetent eingreifen und den Konflikt lösen. Probleme treten vor allem im Zusammenleben von Hund und Mensch auf: Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, dass Hunde nichts in fremden Betten zu suchen haben, geschieht es immer wieder. Aus diesem Grund sind wir in mehreren Unterkünften nicht mehr erwünscht. Dies würden wir gern bei unseren Wanderungen vermeiden. Für die durch seinen Hund in den Unterkünften entstandenen Schäden haftet der/die Besitzer:in selbst. In den Unterkünften ist 

die Mitnahme von Hunden in die Speiseräume nicht immer erwünscht. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund in diesen Fällen auf dem Zimmer warten kann. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen).
Läufige Hündinnen bitte nicht mitnehmen!

Zecken: Auch wenn unsere Wander-Angebote nicht immer in Risikogebieten stattfinden, sollte jede teilnehmende Person über eine Zecken-Prophylaxe für sich und ihren Hund nachdenken und entsprechend der eigenen Überzeugung handeln. Nicht alle Zecken-abwehrende Mittel sind sofort wirksam, sodass wir darauf hinweisen, rechtzeitig Vorsorge zu treffen!

Für Teilnehmende, die die Anreise mit dem Wohnmobil planen:
Selten können wir zu Fuß direkt von unserer Unterkunft unsere Wanderungen starten, schon gar nicht eine ganze Wanderwoche. Daher müssen wir immer wieder die Wanderstarts mit den eigenen PKW’s ansteuern. Das sind zumeist Wanderparkplätze, auf denen die Anzahl unserer PKW passen, auf denen man den ganzen Tag stehen kann (teilweise kostenpflichtig) und die den Einstieg in die Wanderung sehr erleichtern. Leider sind hier kaum mehr Wohnmobile erlaubt. Im Rahmen unserer Dienstleistung können wir es nicht leisten, für Wohnmobilreisende alternative Parkplätze zu suchen. Auch können wir nicht vor Beginn der Reise eine Liste unserer Parkplätze der entsprechenden Reise herausgeben, weil sich hier tagesaktuell und wetterbedingt immer wieder etwas ändern kann!

Für Teilnehmende, die die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittel planen:
Die täglichen Starts der Wanderungen beginnen nicht zwingend ab den Unterkünften! In den meisten Fällen müssen ein paar Kilometer Anfahrt zum nächsten Wanderparkplatz in Kauf genommen werden und eine Mitfahrgelegenheit können wir aus unterschiedlichen Gründen nicht garantieren. Bitte bedenke dies bei der Planung deiner Reise!

Hundegesetze und Hundeverordnungen in Deutschland!
Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden (auch bestimmter Rassen und deren Mixe). So können sich zur Hundehaltung und -führung die Auflagen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!

Bitte informieren Sie sich über das jeweils aktuelle Landeshundegesetz des Bundeslandes, in das Sie Ihre Reise planen!

Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen anderer Länder.

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